Nachmittagsbetreuung Volksschule Ebersdorf
Betreuungsrichtlinien
Schuljahr 2023/24

 

Freizeitbetreuung im Rahmen der Ganztägigen Schulform (GTS) in getrennter Abfolge an der Volksschule Ebersdorf für Kinder der VS Ebersdorf. Die GTS in getrennter Abfolge an der VS Ebersdorf ist eine pädagogische Einrichtung, die zur Erziehung und Betreuung von schulpflichtigen Kindern bestimmt ist. 

Die Betreuung erfolgt durch das Hilfswerk Steiermark.

 

Aufnahme und Anmeldung

Die Anmeldung hat schriftlich mit dem Anmeldeformular (siehe Beilage bzw. Homepage Gemeinde Ebersdorf) verbindlich bis längstens zum 15. Mai 2024 für das Schuljahr 2023/2024 zu erfolgen.

Mindestbetreuungszeit:  Ein Tag wöchentlich.

 

Die   Teilnahme   an   der   Betreuung   ist   nach   Anmeldung bzw. Kenntnisnahme der Betreuungsrichtlinien verbindlich. 

Es ist ein gesonderter Betreuungsvertrag mit dem Hilfswerk Steiermark abzuschließen. 

 

Öffnungs-und Betreuungszeiten

In Abstimmung mit dem Unterrichtsschluss der Klassen:

Grundsätzlich von Montag bis Freitag 11.50 –17.00 Uhr.

An sogenannten „Fenstertagen“, an schulautonomen freien Tagen und in den Schulferien erfolgt keine Betreuung. 

In der GTS besteht grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht bis 16 Uhr.

Die Nachmittagsbetreuung startet in der 1. Schulwoche. 

 

Beiträge für das Schuljahr 2023/2024

Die Verrechnung erfolgt direkt mit dem Hilfswerk Steiermark. 

Der Elternbeitrag ist für das Schuljahr 10 x zu entrichten (September bis Juni)

 

Elternbeitrag pro Monat:

·         Ein Tag Betreuung pro Woche                      €   37,-- / Elternbeitrag pro Monat

·         Zwei Tage Betreuung pro Woche                 €   74,-- / Elternbeitrag pro Monat

·         Drei Tage Betreuung pro Woche                  € 105,-- / Elternbeitrag pro Monat

·         Vier Tage Betreuung Tage Woche               € 126,-- / Elternbeitrag pro Monat

Essen pro Kind pro Tag: € 4,50

 

Die Kinderbetreuung findet nur an jenen Tagen statt, an denen mindestens 7 Kinder verbindlich angemeldet sind.

 

 

Kündigung und Kündigungszeit

Ein vorzeitiger Austritt bzw. eine Änderung der Betreuungstag ist während des Schuljahres nur mit Ende des 1. Semesters möglich. Dafür ist eine schriftliche Meldung bis 15. Jänner 2023 direkt an das Hilfswerk Steiermark zu richten. Ein außerordentlicher Austritt aus pädagogischen oder gesundheitlichen Gründen ist entsprechend zu begründen. Eine Rückverrechnung bei Fernbleiben durch Krankheit oder aus anderen Gründen (z.B. Unterbrechung der Betreuung aufgrund behördlicher Anordnungen – Covid-19, etc.) ist nicht vorgesehen. 

 

Regelmäßiger Besuch

Der regelmäßige Besuch der Einrichtung ist Voraussetzung dafür, dass der pädagogische Auftrag an Ihrem Kind erfüllt werden kann.

 

Erkrankung/ Fernbleiben

Erkrankt ein Kind oder ist es verhindert die Freizeitbetreuung zu besuchen, so ist dies umgehend der Betreuungsperson oder dem Hilfswerk Steiermark bekannt zu geben. Bei Verdacht auf eine ansteckende Krankheit ist Ihrem Kind der Besuch der Freizeitbetreuung untersagt.

Der weitere Besuch dieser Einrichtung ist erst nach Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Attestes (aufgrund sanitätspolizeilicher Vorschrift) erlaubt. Der Betreuungsperson ist es nicht gestattet, Medikamente (Antibiotika, Globuli..) zu verabreichen.

 

Eintreffen und Abholung Ihres Kindes

Voraussetzung ist, dass die Kinder nach dem Unterrichtsschluss direkt zur Betreuungseinrichtung kommen. Ab diesem Zeitpunkt werden sie von unserem Personal betreut. 

 

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals beginnt mit dem Eintreffen des Kindes in den Räumlichkeiten der Freizeitbetreuung und endet mit dem Entlassen des Kindes. Die Aufsichtspflicht trifft das Betreuungspersonal auch außerhalb der für die Freizeitbetreuung gewidmeten Räumen, sofern das Kind unter der Obhut unseres Personals steht (z.B. Ausflug).

 

Elterninformation und Zusammenarbeit

Wir bemühen uns, mit Elterninformationen in schriftlicher Form und persönlichen Aussprachen mit Ihrer BetreuerIn einer guten Zusammenarbeit ein Fundament zu verleihen.

 

Sollten Sie Wünsche, Anregungen oder Probleme haben, so wenden Sie sich bitte an unserer BetreuerIn vor Ort oder direkt an das Hilfswerk Steiermark oder kontaktieren Sie die Gemeinde Ebersdorf.